Zweitstartrecht für die Saison 2026 – Antrag bis 30. April möglich
01.12.2025 – Victoria Herrmann
Raphael Schmitt
Wichtige Hinweise:
- Pro Saison kann das Zweitstartrecht nur einmal und nur für einen Verein beantragt werden. Man startet dann entweder für den Erst- oder den Zweitverein.
- Pro Saison darf in der Liga nur für ein Team gestartet werden.
- Antragstellung muss vollständig online erfolgen und bis zum 30. April für die jeweilige Saison genehmigt sein.
- Das Zweitstartrecht bietet die Möglichkeit, in der kommenden Saison flexibel und erfolgreich an Ligawettbewerben teilzunehmen.
Beantragung des Zweitstartrechts
Zusatz:
Bitte prüft in der Datenbank den Status eures Antrags. Wenn noch Freigaben fehlen, könnt ihr noch auf den Erst- oder Zweitverein zugehen.